7 - Schlichtung von Streitfällen

 Selbstverständlich kann man einen umstrittenen Fall durch das Bundespatentgericht oder durch ein kantonales Gericht entscheiden lassen. Die Kosten solcher Verfahren sind normalerweise sehr hoch, es kann mehrere Jahre dauern, bis ein rechtsgültiges Gerichtsurteil vorliegt usw. Daneben gibt es auch die Möglichkeit, den umstrittenen Fall einem erfahrenden Schlichter zur Beurteilung vorzulegen. Der Spruch des Schlichters hat zwar keine Rechtskraft, aber der Schlichter kann aufgrund seiner besonders tiefgehenden Erfahrungen auf diesem Wissensgebiet den Parteien aufzeigen, wie die Situation tatsächlich aussieht. Ein solcher Spruch kann für die Parteien deswegen nützlich sein, weil normalerweise jede der streitenden Parteien nur ihren eigenen Standpunkt kennt. Wenn die Standpunkte der beiden Parteien zusammen berücksichtigt werden, dann kann der Spruch des Schlichters einen einvernehmlichen Abschluss eines umstrittenen Falles begünstigen. Auch nachdem man den Fall durch einen Schlichter beurteilen liess, kann jede der Parteien den Fall einem Gericht immer noch zur Beurteilung vorlegen.

 Herr Kulhavy war während 10 Jahren Prüfer in einem materiell prüfenden Patentamt sowie Patentrichter. Seit sehr vielen Jahren ist er als Patentanwalt tätig. Folglich verfügt er über sehr viele Jahre Erfahrung auf dem Gebiet der Erfindungen und Patente. Der Schlichter muss nämlich nicht nur zwischen den Parteien vermitteln, sonder und vor allem muss der Schlichter wissen, welcher Ausgang des umstrittenen Falles unter der Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen sowie unter der Berücksichtigung auch der anerkannten jedoch wenig bekannten Gepflogenheiten möglich ist. Wenn ein umstrittener Fall dem Verein als der Schlichtungsstelle vorgelegt wird, dann wird Herr Kulhavy als der Schlichter tätig sein.

 PEV wäre in diesem Sinne auch für die Äusserung zu Situationen berufen, wenn sich eine Partei überlegt, ob sie eine andere Partei angreifen soll oder nicht, nämlich, wie die Aussichten auf Erfolg etwa wären, wenn die erste Partie die andere Partei tatsächlich angreift.